Kassensicherheits-verordnung in Deutschland (TSE) und Registrierkassenpflicht in Österreich (RKS)

KassensichV – Kassensicherheits-verordnung in Deutschland – TSE

Mit 1.1.2010 trat in Deutschland die KassenSichV in Kraft. Seit 30.9.2020 wird bei elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO  eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verlangt.

Für die gesetzeskonforme Umsetzung der KassensichV in unserem Warenwirtschaftssystem verwenden wir die Epson USBTSE  mit der Zertifizierungsnummer BSI-TR-03153.

Unser Warenwirtschaftssystem verfügt über die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K V2.

 

Registrierkassenpflicht in Österreich

Die Registrierkassenpflicht in Österreich wurde im Rahmen der Steuerreform 2015 von der österreichischen Bundesregierung beschlossen.
Hier der Link zu der Registrierkassenverordnung: RKSV

Belegpflicht

Seit 2016 sind die Grenzen für die Registrierkassenpflicht auf 15.000 Euro Umsatz pro Jahr, davon mehr als 7.500,- Euro Barumsatz festgesetzt worden. Das heißt jedem Kunden muss ein Beleg ausgehändigt werden, wenn diese Grenzen überschritten werden.

Registrierkassenpflicht

Es muss nicht nur ein Beleg ausgehändigt werden, sondern es müssen die Transaktionen in einem Kassasystem festgehalten und digital signiert und verschlüsselt werden.

In Österreich gilt diese Pflicht seit 1. April 2017.

Seit dem Einführen der Registrierkassenpflicht ist der Finanzverwaltung in Österreich  das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Zusätzlich prüft die Finanzpolizei die Einhaltung der Registrierkassensicherheitsverordnung und deren Richtigkeit.

Das heißt konkret, dass die Finanzbehörde auf gespeicherte Daten der Zugriff bzw. die Überlassung von ‚steuerlich relevanten Daten‘ gestattet werden muss. Für die Kassennachschau müssen die Kassenbelegdaten in einer behördlich definierten JSON-Schnittstelle übergeben werden.

Fiskal-System

Die verschlüsselten und signierten Daten müssen in einem QR-Code am Beleg angedruckt werden.

Entspricht das JWM30 der neuen Registrierkassenpflicht?

Das JWM30-Warenwirtschaftssystem entspricht ordnungsgemäß und in vollem Umfang den Kassenrichtlinien nach §131 BAO.