KassensichV – Kassensicherheitsverordnung in Deutschland
Mit 1.1.2010 tritt in Deutschland die KassenSichV in Kraft. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Wir arbeiten mit dem österreichischen Anbieter von technichnischen Sicherheitseinrichtungen A-Trust zusammen und werden die TSE zeitgerecht nach Zertifizierung durch die BSI in unserem Warenwirtschaftssystem implementieren.
A-Trust wurde bereits beim BSI gelistet, mit der Zertifizierungs-ID: BSI-DSZ-CC-1140.
Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K – haben wir bereits in unserer Warenwirtschaft implementiert und diese kann bis auf den TSE Export bereits genutzt werden.
Registrierkassen-Pflicht
Die Registrierkassenpflicht in Österreich wurde von uns erfolgreich umgesetzt.
Upgrade auf Windows 10
Die DSGVO und das JWM
Die neue Datenschutzgrundverordnung, die mit 25. Mai 2018 in Kraft treten wird, wird wohl alle Unternehmen treffen und den Umgang mit Daten völlig verändern.
Die wichtigsten Punkte der Vorschrift in der Übersicht: Lesen Sie weiter