GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Die GoBD wurden am 14. November 2014 vom deutschen Bundesfinanzministerium publiziert und lösen ab 01.Januar 2015 die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) ab.
Wichtige Eckpunkte, die im JWM umgesetzt sind:
- Das JWM zeichnet die Daten von Beginn an auf. Sie können auf sämtliche Daten seit Beginn der Aufzeichnungen im JWM zurückgreifen.
- Es werden alle Kassabewegungen eindeutig und fortlaufend nummeriert. Zusätzlich werden kassarelevante Daten (Preis, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag) verschlüsselt. Durch die Verschlüsselung der kassenrelevanten Daten wird auch gewährleistet, dass die Unveränderbarkeit der Kassendaten nachgewiesen werden kann.
- Alle Änderungen im JWM werden protokolliert und können inhaltlich, zeitlich und dem jeweiligen Bearbeiter zugeordnet werden. Ein Löschen von Kassadaten ist ausgeschlossen. Es können Belege storniert werden. Diese stornierten Belege bleiben unverändert (es wird der Beleg auf „STORNIERT“ gesetzt) im System erhalten. Es wird eine zusätzliche Storno-Buchung angelegt. Der Kassenbediener ist auf jedem Beleg ersichtlich. Jede Bestandsveränderung wird in der Einkaufs-, Verkaufs-, Lager- und Lagerbewegungsdatei aufgezeichnet. Jede Bestandsveränderung, sowie Vergabe von Rabatten, werden im JWM protokolliert. Zusätzlich werden auch alle Inventurdaten im System permanent gespeichert.
- JWM kann die Daten sofort auf Verlangen der Finanzbehörde zur Verfügung stellen. Das JWM bietet einen Export der Daten im gesetzlich vorgegebenen Format und kann dem Prüfer jederzeit vorgelegt werden.
- Zusätzlich haben wir bereits das Fiskal-System INSIKA umgesetzt. Durch den zusätzlichen Manipulationsschutz mittels digitaler Signatur könnte ein Steuerpflichtiger die formale Korrektheit seiner Kassendaten beweisen. Ab 2016 werden wir alle unsere deutschen Kunden damit ausstatten.